Unsere Philosophie
Wir legen besonderen Wert auf eine umfassende, zeitnahe und individuelle persönliche Beratung unserer Mandanten durch die Kanzleiinhaber und unser Team.
Es ist uns wichtig, dass sie jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner in der Kanzlei erreichen können.
Wir wollen, dass die Mandanten mit ihren Problemen und Entscheidungen zu uns kommen.

Regelmäßige Arbeitsstätte
11.03.2014 • noch kein Kommentar
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des Arbeitnehmers an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers

Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung
11.03.2014 • noch kein Kommentar
Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann.

Gemeinnützig anerkannter Verein
11.03.2014 • noch kein Kommentar
Hat ein nicht als gemeinnützig anerkannter Verein, der ausschließlich wirtschaftlich tätig ist, einen ideellen Bereich und ist er für dieses Tätigkeitsfeld nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ?